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Allgemeine Geschäftsbedingungen

TEDAX REAL ESTATE
Dislichstrasse 4 – 47137 Duisburg – Deutschland


1. Angebote/Weitergabe

Unsere Angebote unterliegen der uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt und beruhen ausschließlich auf Angaben des Verkäufers/Vermieters/Kunden. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung vorbehalten.
Angebote und Mitteilung sind ausschließlich für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung weitergegeben werden. Dies gilt auch für die Weitergabe z. B. zum Zwecke des Abschlusses eines mit der angebotenen Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Geschäftes.
Zuwiderhandlungen begründen einen Schadenersatzanspruch gegen den Empfänger.
Bei Verwertung unserer Angebote kommt ein Maklervertrag, ersatzweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach deutschem Recht zustande. Eine Maklerprovision wird auch fällig, wenn ein Abschluss mit einer dem Empfänger/Auftraggeber wirtschaftlich nahestehenden juristischen oder natürlichen Person, Gesellschaft oder Körperschaft zustande kommt.


2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger/Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies binnen einer Woche schriftlich mit Ouellennachweis mitzuteilen. Anderenfalls hat der Auftraggeber uns Aufwendungsersatz nach § 8 dieser AGB zu leisten. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt unberührt.


3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag gleich welcher Art bezüglich des von uns benannten Objektes zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen als von uns angegebenen Konditionen abgeschlossen oder kommt über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners ein wirtschaftlich gleichwertiges (z.B. Miete statt Kauf oder umgekehrt) oder nur unwesentlich abweichendes Geschäft zustande, besteht unsererseits weiterhin ein Provisionsanspruch gegenüber beiden Vertragsparteien. Unser Provisionsanspruch bleibt ebenso bestehen, wenn der geschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt.
Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Eintritt eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit ist der Auftraggeber gehalten, uns unverzüglich den Vertragspartner sowie die Vertragskonditionen mitzuteilen.


4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist von der Erfüllung des Hauptvertrages nicht abhängig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Hauptvertrages.


5. Objektpreis/Provisionshöhe

Der im Exposé genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis etc.) ist nur ein Richtwert und daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns zunächst angegebenen Preis erheblich abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis. Die Provisionssätze errechnen sich aus dem Gesamtkaufpreis/Nettogesamtmietpreis, wozu auch vom Käufer übernommene Schulden, die Übernahme von Grundpfandrechten und die Ablösung von Einrichtungen zählen.
Werden Staffelmietvereinbarungen getroffen errechnet sich die Provision aus der Staffel bezogen auf eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren.


6. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.


7. Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Haftung für bauliche Schäden oder Vertragsmängel. Wir stellen lediglich Exposés und keine haftungsrelevanten Prospekte zur Prüfung zur Verfügung.
Wir haften nicht für den Zustand des Objektes, für technische Angaben sowie hinsichtlich der Erteilung von Auskünften und Ermittlungen über Vermögensverhältnisse und Kreditwürdigkeit der von ihm benannten Vertragspartner.
Bei einer Beauftragung zum Entwurf oder zur inhaltlichen Ausfertigung von Verträgen (z.B. Mietverträge Privat- oder Gewerberäume), wird unsererseits keine Haftung übernommen.
Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körper-/Gesundheitsschaden erleidet oder sein Leben verliert.


8. Aufwendungsersatzanspruch

Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwendungsersatz hinsichtlich der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon- /Fahrtkosten etc.) zu erstatten.


9. Speicherung personenbezogener Daten

Um Ihre Anfrage bzw. den Auftrag bearbeiten zu können, speichern wir Ihre Daten elektronisch.


10. Gerichtsstand/Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Duisburg.


11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, verlieren die anderen Bestimmungen nicht Ihre Gültigkeit.

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